Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist bereits seit Mai 2016 in Kraft. Aber was bedeutet die DSGVO für Handwerker? Sobald Unternehmen Daten speichern, durch die auf irgendeine Art und Weise Rückschlüsse auf eine natürliche Person gezogen werden können, unterliegen Sie der EU-Datenschutzgrundverordnung.
Zu diesen Daten gehören beispielsweise Namen, Arbeitszeiten und Kontoverbindungen, aber auch Kfz-Kennzeichen und Adressen. Um im Sinn des Daten- und Identitätsschutzes rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben, sollten Unternehmer genau wissen, wie weit ihr Betrieb schon in der vernetzten, digitalen Welt steckt.